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Reform des Mietrechts: Mietpreisbremse und Bestellerprinzip bei Maklerleistungen

Damit Wohnraum auf angespannten Wohnungsmärkten bezahlbar bleibt, sollen die Mieterhöhungsmöglichkeiten durch die sogenannte Mietpreisbremse  beschränkt werden. In vielen Städten und Gemeinden gelten hingegen die dort veröffentlichten Mietpreisspiegel in Verbindung mit den gesetzlichen Regelungen der Mietpreiserhöhung. Für die Berechnung von Maklerleistungen bei Vermietungsgeschäften gilt das marktwirtschaftliche Prinzip "wer bestellt, der bezahlt".  Einen entsprechenden Gesetzentwurf hatte die Bundesregierung am 01. Oktober 2014 beschlossen. Das Gesetz trat im Jahr 2015 in Kraft.  

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